Schadenmeldung

Einen Versicherungsschaden müssen Sie so rasch wie möglich der Versicherung mitteilen, denn wenn durch eine verspätete Meldung erfolgt und es treten dadurch weitere Schäden auf, welche bei rechtzeitig erfolgter Meldung nicht entstanden wären, muss der Versicherungsnehmer die entstandenen Kosten selbst tragen.

Sachschäden


Personenschäden


Zeugen


Waren Zeugen vorhanden

Polizeiliche Aufnahme


Erfolgte eine polizeiliche Aufnahme

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