Lessons in Cyber – RANSOMWARE: Die LösegeldErpressung

Zusammen mit einem unserer Spezial-Versicherer möchten wir Ihnen jeden Monat einen Schadenfall aus der Praxis vorstellen – mancher groß, mancher klein – damit Cyber-Risiken greifbarer werden…

Hier der Fall des Monats:

Ausgangssituation  

Der Mandant ist ein Servicedienstleister im Bereich der Automobilzulieferindustrie. Er besitzt eine eigene IT-Infrastruktur und eigenes, bei ihm angestelltes IT-Fachpersonal. Über verschiedene Schnittstellen ist sein Netzwerk an das jeweilige seiner Kunden angebunden.

Problembeschreibung  

An einem Freitag um 09:36 Uhr schlug eine Überwachungssoftware internen Alarm. Während der Mandant noch dabei war, mögliche Ursachen zu ermitteln, trafen in mehreren E-Mail-Postfächern des Unternehmens Nachrichten ein, welche darüber informierten, dass sämtliche Daten auf den firmeneigenen Servern verschlüsselt wurden. Fast gleichzeitig begannen an den Servern angeschlossene Drucker mit dem Ausdruck der Nachricht „Your data are stolen and encrypted“. Um 11:47 Uhr erhielt das Unternehmen per E-Mail eine Zahlungsaufforderung über 50.000 Euro, um wieder Zugriff auf die verschlüsselten Daten zu erlangen. Man war Opfer einer Lösegelderpressung geworden, einer Ransomware-Attacke.  

Wie wurde nun vorgegangen? Der Lösungsansatz  

Der Versicherungsnehmer erstattete Anzeige und unser Spezialversicherer begleitete die Aufarbeitung des Sachverhalts durch seinen Partner, einem anerkannten Spezialisten zur Datenrettung.  

Der erste Schritt zur Lösung des Problems besteht in der Aktualität der Datensicherungen. Je aktueller die Sicherung, je kürzer die Sicherungsintervalle, desto weniger Schaden kann angerichtet werden. Aus Sicht einer möglichen Betriebsunterbrechung ist es von Bedeutung, ob Mitarbeiter nur Daten eines Tages, einer Woche oder eines Monats manuell erneut einpflegen müssen.

Im vorliegenden Fall zeigte sich, dass die einzig brauchbare Sicherung bereits drei Monate alt war. Das erhöhte die Erfolgswahrscheinlichkeit der Erpresser, da viele Unternehmen die Kosten einer Wiederherstellung jenen des Lösegelds gegenüberstellen. Da ist es verführerisch, das Lösegeld zu bezahlen, um keine längere Betriebsunterbrechung zu riskieren. Doch das ist ein Trugschluss. Warum sollte jemand der einen kriminellen Akt begeht, sich nach Zahlung des Lösegeldes „korrekt“ verhalten und Ihnen den Verschlüsselungscode übergeben? Dafür gibt es keinerlei Garantie!

Weil es keine Garantie gibt, bringen auch Verhandlungen über die Höhe des Lösegeldes wenig. Allerdings wurden diese Verhandlungen im vorliegenden Fall bewusst eingesetzt, um Zeit zu gewinnen und die Ransomware-Attacke zu analysieren. Dadurch konnte ermittelt werden, dass es sich um einen Angriff mittels LockBit 2.0 handelte. Solche Informationen sind wichtig, da sie helfen, das Ausmaß des Schadens und damit seinen Beseitigungsaufwand abzuschätzen.

Der zweite Schritt ist die Installierung von Datensicherungen in kurzen Intervallen zur Vorbeugung.

Beurteilung durch die Versicherung

Die Schätzung der Spezialisten des externen Partners der Versicherung ergab, dass eine Datenwiederherstellung Mittel in Höhe von  14.000 Euro erfordern würde. Letztlich entschied sich der Mandant, die verlorenen Daten erneut manuell einzugeben.  

In diesem Zusammenhang können dem Mandant Kosten, welche infolge von Überstunden – und in weiterer Folge zu Mehrarbeit führten – der eingesetzten Mitarbeiter zur manuellen Datenwiederherstellung entstehen, übernommen werden. Gemeinsam mit dem Mandant wurde zeitnah eine Einigung erzielt, welche die Erstattung eines Schätzbetrages vorsah.

Welche Kosten wurden übernommen?  

Der Spezialversicherer erstattete die Kosten für die eingetretene Betriebsunterbrechung i. H. v. 2.500 Euro, die Kosten für die Datenwiederherstellung i. H. v. 14.000 Euro sowie Kosten zur Systemwiederherstellung i. H. v. 7.000 Euro. 

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