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   Kfz, Immobilie & Recht

Private Haftpflichtversicherung

Sind Sie gegen unangenehme Überraschungen abgesichert?

Das Spannende am Leben ist, dass es immer wieder für Überraschungen sorgt. Dies betrifft neben schönen, leider auch die unliebsamen Überraschungen. Schon kleine Missgeschicke im Alltag können zu großen Schäden, mit weitreichender finanzieller Verantwortung führen. Meistens entsteht der Schaden jedoch nicht an Ihrem, sondern am Eigentum anderer.

Eine Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Auf Ihren Wunsch, suchen wir für Sie eine passende, günstige private Haftpflichtversicherung. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin!

Hier finden Sie  >>> 12 gute Gründe für die Privathaftpflichtversicherung <<<

Praxisbeispiele:

  • Rotwein
    Herr Maier war zu Gast bei Freunden und ihm entglitt ein Glas Rotwein. Dabei wurde der weiße Teppich des Gastgebers verfärbt. Eine spezielle Reinigung konnte den Fleck jedoch kostspielig für 200 € entfernen.

  • Zigarette
    Frau Maier hat bei ihrem Spaziergang eine glimmende Zigarette einfach weggeschmissen. Diese löste einen Waldbrand aus. Frau Maier musste neben den Löscharbeiten auch die Wiederaufforstung tragen. Der Schaden wird auf insgesamt 47.000 € geschätzt.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Ein Muss für jeden Hausbesitzer und Eigentümer!

Als Hausbesitzer sollten Sie über eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht verfügen. Darin sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert.


PRAXISBEISPIELE:

  • Klassiker
    Als im Winter der Vermieter vergaß seiner Räumpflicht nachzukommen, stürzte eine Spaziergängerin auf dem nicht geräumten Weg und brach sich das Bein.  In der Folge machte sie Schmerzensgeld, Behandlungskosten, die Reinigung ihrer Kleidung und den Verdienstausfall geltend.
  • Parkplatz
    Vom Dach eines Mehrfamilienhauses hatten sich zwei Dachziegel gelöst und beschädigten einen parkendes Fahrzeug. Der Eigentümer des Fahrzeuges forderte Schadensersatz.


WIR EMPFEHLEN IHNEN FOLGENDE ZUSÄTZLICHE VERSICHERUNGEN:

  • Gewässerschadenhaftpflicht
    Nach § 22 WHG haftet der Inhaber eines Öltanks oder einer sonstigen Anlage mit gewässerschädlichen Substanzen aufgrund der hohen Gefahr für das Grundwasser und oberirdische Gewässer ohne Verschulden und unbegrenzt.
  • Gebäudeversicherung
    Unwetter, Erdbeben, Brände, Überschwemmungen usw. – selbst das stabilste Haus kann dadurch stark beschädigt werden. Eine Gebäudeversicherung schützt Sie vor diesem finanziellen Risiko.
Tierhalterhaftpflicht

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Tierhalter gegen Personen-/, Sach-/ und Vermögensschäden von Dritten, die durch das versicherte Tier verursacht werden.


PRAXISBEISPIELE:

  • Freilaufender Hund
    Ein nicht angeleinter Hund lief bei einem Spaziergang auf ein fremdes Kind zu, welches zurückwich und dabei stolperte und sich verletzte. Der Hundebesitzer wurde von den Eltern auf Schmerzensgeld verklagt.
  • Pferd schlägt aus
    Beim Ausführen eines Pferds erschrak das Pferd und schlug dabei aus. Unglücklicherweise traf es einen Passanten, der sich 2 Rippen brach. Der Versicherungsnehmer bekam die Kosten für das Schmerzensgeld, Verdienstausfall und der Behandlung erstattet.

 

WIR EMPFEHLEN IHNEN FOLGENDE ZUSÄTZLICHE VERSICHERUNGEN:

  • Tierkrankenversicherung
    Dieser Versicherung schützt vor dem finanziellen Risiko, wenn Ihre Haustiere oder Ihr Pferd eine ärztliche Behandlung benötigt.
  • Tierlebensversicherung
    Ob Hund, Katz oder Pferd wir finden eine entsprechende Tierlebensversicherung für Sie. Für Landwirte gibt es außerdem eine spezielle Versicherung für Weidetiere.
Bauherrenhaftpflicht

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung gilt als absolutes „Muss“ für alle Bauherren. Sie als Bauherr tragen die Verantwortung, wenn auf Ihrer Baustelle ein Dritter zu Schaden kommt, z. B. durch Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht oder die Überwachungspflicht.


PRAXISBEISPIELE:

  • Kratzer
    Auf der Baustelle eines Neubaus löste sich trotz scheinbar guter Sicherung eine Abdeckplatte und zerkratzte das Auto des Nachbarn. Dieser machte Schadensersatz geltend.
  • Nagel
    Bei der Besichtigung der Baustelle trat ein Bekannter des Bauherren in einen aus dem Boden herausragenden Nagel. Da der Besucher nur leichte Sommerschuhe trug, durchbohrte der Nagel den kompletten Fuß. Der Geschädigte forderte Schmerzensgeld.

 

WIR EMPFEHLEN IHNEN FOLGENDE ZUSÄTZLICHE VERSICHERUNGEN:

  • Bauleistungsversicherung
    Diese Versicherung schützt vor plötzlichen und unvorhergesehenen Schäden am Bauwerk, wie z. B. Sturm, Leitungswasser oder höhere Gewalt.
  • Bauhelferversicherung
    Bauherren, die mit Bauhelfern arbeiten, sind verpflichtet das Bauvorhaben bei der Berufsgenossenschaft anzuzeigen. Erst dann sind Bauhelfer gesetzlich über die Berufsgenossenschaft versichert, allerdings ist es sehr zu empfehlen noch eine private Bauhelferversicherung abzuschließen.
Rechtsschutzversicherung

Recht haben und Recht bekommen!

Recht haben und Recht bekommen sind oft zwei verschiedene Sachen. Um seine Ansprüche vor Gericht durchsetzen zu können, braucht man häufig einen Anwalt. Dies kann sehr schnell, sehr teuer werden. Verzichten Sie nicht auf Grund finanzieller Bedenken auf Ihr Recht! Egal ob im Straßenverkehr, im Privatbereich, am Arbeitsplatz oder beim Ärger mit Ihrem Vermieter, eine Rechtschutzversicherung übernimmt Ihre Anwaltskosten.


Praxisbeispiele:

  • Arbeits-Rechtsschutz – Kündigung
    Herr Maier wird von seinem neuen Abteilungsleiter schikaniert. Nach erfolglosen Bitten dies zu unterlassen, wendet sich Herr Maier an den Betriebsrat. Herr Maier wird fristlos gekündigt. Ihm wird unterstellt in größerem Umfang Firmeneigentum gestohlen zu haben. Herr Maier sieht den eigentlichen Grund allerdings in der Beschwerde und zieht einen Anwalt hinzu, der ihm von  seinem Rechtschutzversicherer empfohlen wurde. Der Versicherer gab daraufhin eine Deckungszusage ab.

  • Verkehrs-Rechtsschutz - Verkehrsunfall
    Frau Maier wird von einem überholenden Fahrzeug von der Straße gedrängt. Sie rutscht in einen Graben und überschlägt sich. Sie trägt ein Schleudertrauma davon. Die KFZ-Haftpflichtversicherung des Versicherers kommt zwar für die Schäden auf, bietet jedoch nach der Meinung von Frau Maier eine zu niedrige Vergleichszahlung an. Frau Maier bekommt eine Deckungszusage von ihrem Rechtschutzversicherer. Ihr Anwalt hält das Angebot für die Verletzungen angemessen und rät ihr von einer Klage ab. Die Beratungskosten übernimmt der Rechtsschutzversicherer.
Hausratversicherung

Sichern Sie Ihr Hab und Gut!

Eine Hausratversicherung schützt Sie gegen finanzielle Risiken in Ihrem Haushalt. Schon ein kleiner Schaden an der Waschmaschine und ein dadurch entstandener Wasserschaden kosten oft mehrere tausend Euro. Auch Feuer oder Einbrüche können kostspielige Schäden verursachen. Daher ist es ratsam eine Hausratversicherung abzuschließen, damit Ihre Einrichtung im Ernstfall ersetzt werden kann.

Lassen Sie sich von uns Ihre Prämien berechnen und vergleichen!

Die Prämien einer Hausratversicherung werden meist an Hand der Tarifzone und der Quadratmeterzahl Ihrer Wohnung bestimmt.  Wir suchen und vergleichen für Sie die besten Anbieter, damit Sie die besten Prämien bekommen.

 

Wohngebäudeversicherung

Ihr Haus ist Ihre beste Geldanlage!

Ein Haus bauen, ein Kind zeugen und ein Bäumchen pflanzen. Wer das einmal geschafft hat, mag sich sein Glück nicht mehr so schnell nehmen lassen. Hinzu kommt, dass Ihr Haus eine Ihrer besten Geldanlagen darstellt. Daher raten wir Ihnen: Schützen Sie Ihre Immobilie!

 

Rundumschutz für Ihr Zuhause!

Mit einer Wohngebäudeversicherung sind nicht nur Schäden durch Feuer oder Sturm abgedeckt. Rohrbrüche, Einbrüche, ja sogar Vandalismus können enorme Schäden und somit enorme Kosten verursachen. Durch eine Wohngebäudeversicherung schützen Sie nicht nur Ihre Immobilie, sondern auch Ihr Vermögen.

Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung empfiehlt sich für alle Bauherren oder Bauträger/ Bauunternehmer. Extreme Unwetter und Überschwemmungen häufen sich die letzten Jahre und jedes Gebäude kann davon betroffen sein. Schäden am Bau bringen nicht nur Ihren Zeitplan in Verzug, sondern belasten auch Ihre Finanzierung.


PRAXISBEISPIELE:

  • Brandstiftung
    Bei einem Rohbau wurde die Fußbodenheizung für den Estricheinbau vorbereitet. Nachts begann die Fußbodenisolierung plötzlich an mehreren Stellen zu brennen und die Flammen griffen auf das komplette Gebäude über. Die Feuerwehr konnte die vollständige Zerstörung abwenden. Nach Aussagen der Polizei handelte es sich um Brandstiftung.
  • Starke Unwetter im Sommer
    Plötzliche sintflutartige Regenfälle überschwemmten eine Baugrube mit frischem Fundament und beschädigten dieses komplett. Die Baugrube musste ausgepumpt und das Fundament komplett neu angelegt werden.

 

WIR EMPFEHLEN IHNEN FOLGENDE ZUSÄTZLICHE VERSICHERUNGEN:

  • Bauherrenhaftpflicht
    Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, Ihre Baustelle zu schützen oder dies zu überwachen.
  • Wohngebäude- und Hausratversicherung
    Nach der Fertigstellung Ihres Haus ist diese Versicherung sehr zu empfehlen.
Kfz-Versicherung

Private KFZ-Versicherung

Sichern Sie Ihren Wagen gegen unangenehme Überraschungen!

Fast jeder in Deutschland ist täglich auf sein Wagen angewiesen, meist schon aus beruflichen Gründen. Ein Schaden am Auto kann daher nicht nur schnell teuer, sondern auch unbequem werden. Dabei muss der Schaden nicht einmal selbstverschuldet sein. Eine private KFZ-Versicherung schützt Ihr Auto nicht nur gegen Unfälle, sondern haftet unter anderem auch bei Schäden durch Diebstahl, Marderbisse oder Wildunfälle.

Jeder Autofahrer in Deutschland muss eine private KFZ-Haftpflichtversicherung abschließen. An dieser Versicherung kommt also kein Autofahrer vorbei, an teuren Beiträgen jedoch schon! Wir helfen und beraten Sie gerne beim Abschluss Ihrer KFZ-Versicherungen.

 

Betriebliche KFZ-Versicherung

Im Dienst sicher unterwegs!

Ihre Mitarbeiter müssen auch im Außendienst sicher und sorglos unterwegs sein können. Egal ob PKW, LKW oder andere Dienstfahrzeuge, eine betriebliche KFZ-Versicherung hilft nicht nur Ihnen sondern auch Ihren Mitarbeitern.

Interessiert? Dann vereinbaren Sie mit uns einen Termin! Wir helfen und beraten Sie gerne.

Praxisbeispiele:

  • Verkehrsunfall
    Frau Maier kommt im Winter auf Glatteis ins Schleudern. Sie rammte dabei mehrere entgegenkommende PKWs. Der Schaden an den beteiligten Fahrzeugen wurde auf 7.000 € geschätzt. Diese Kosten werden von Frau Maiers KFZ-Haftpflichtversicherung getragen. Da sie jedoch keine Vollkaskoversicherung hat, muss sie die Schäden an ihrem Auto von rund 3.000 € selbst bezahlen.

  • Wildunfall
    Herr Maier fährt durch ein Waldgebiet als plötzlich ein Reh auf der Straße steht. Er konnte den Zusammenstoß nicht verhindern. Es wurde die Stoßstange und ein Licht beschädigt. Der Schaden wird auf ca. 2.000€ geschätzt.

 

Moped und Rollerversicherung

Für viele Jugendliche ist der Roller der erste Schritt in die Selbstständigkeit. Aber auch erwachsene Roller- und Mopedfahrer schätzen, die einfache Handhabung, Flexibilität und den geringen Spritverbrauch. Unsere Roller-Versicherung, welche mit dem Nummernschild automatisch mitbezahlt wird, schützt Sie oder Ihr Kind umfassend und günstig.

Erhalten Sie Ihr Kennzeichen von uns innerhalb von 3-4 Werktagen.

Photovoltaikversicherung

Eine Photovoltaikanlage - Ihr Kraftwerk, das sich umweltschonend „selbstfinanziert“ und Sie unabhängiger von den großen Stromanbietern macht. Diese sensible Technik ist zwangsweise auch den unschönen Seiten der Natur – wie z.B. Stürmen und Hagel – ausgeliefert.

Auch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Diebstahl oder Vandalismus können dazu führen, dass Ihre geplanten Einnahmen schnell einbrechen. Zusammen mit den aufzubringenden Reparaturkosten verschiebt sich die berechnete Rentabilität der Anlage auf unbestimmte Zeit und wird eventuell nie erreicht.

 

Schadenbeispiele

ERFOLGLOS

Über Nacht entwendeten unbekannte Täter die leichter zugänglichen Teile einer bereits montierten Fotovoltaikanlage. Die Ermittlungen der Polizei verliefen erfolglos. Der Schaden wurde auf 7.200 € geschätzt.

 

KLEINE URSACHE - GROSSE WIRKUNG

Relativ unscheinbare Bissspuren hinterließen Marder an der Verkabelung einer Fotovoltaikanlage. Diese reichten aus, um die Anlage funktionsunfähig zu machen, so dass über mehrere Tage kein Strom eingespeist werden konnte. Der Ertragsausfall wurde auf 550 € geschätzt.

 

WELCHE ZUSÄTZLICHEN VERSICHERUNGENSIND ZU EMPFEHLEN?

Ertragsausfallversicherung

Nach einem versicherten Schaden in der Fotovoltaikanlagenversicherung kann die Anlage meist nicht unmittelbar wieder in Betrieb genommen werden.Bei Abschluss einer Ertragsausfallversicherung übernimmt der Versicherer die vertraglich festgelegte Einspeisevergütung des Energieversorgungsunternehmens – meist auf Basis fester Tagessätze.

Betreiberhaftpflichtversicherung

Das Betreiben der Anlage ist eine unternehmerische Tätigkeit. Um gegen Schadensersatzansprüche, die in Zusammenhang mit der Fotovoltaikanlage stehen, versichert zu sein, empfiehlt sich der Abschluss einer Betreiberhaftpflichtversicherung.

Montageversicherung

Gerade während der Montage einer Fotovoltaikanlage können leicht größere Schäden an der Anlage entstehen z.B. durch Ungeschicklichkeit, höhere Gewalt und Diebstahl. Bis zur Übernahme durch den Besteller trägt das bauausführende Unternehmen die Gefahr für die zu errichtende Anlage. Deshalb empfiehlt sich für Installationsbetriebe und für die private Eigenmontage der Abschluss einer Montageversicherung.

Musikinstrumentenversicherung

Sie sind Berufs- oder Hobbymusiker, spielen in einer eigenen Band, einem Orchester oder einem Musikverein? Sie sind Vorstand eines Musikvereins oder einer Guggenmusik? Wertvolle Instrumente zu besitzen Ihre Leidenschaft?

Diese spezielle Versicherung deckt nahezu alle Gefahren ab, wie z. B. Beschädigung, Zerstörung oder Verlust von Musikinstrumenten. Selbst der Verleih Ihrer Instrumente ist versichert.

Weitere Informationen zu unserer Musikinstrumentenversicherung finden Sie in unserer Broschüre zu diesem Thema. (Entweder Verlinkung auf Downloads oder noch in die Seite einfügen mit Vorschaubildchen)

 

WIR EMPFEHLEN IHNEN FOLGENDE ZUSÄTZLICHE VERSICHERUNGEN:

  • Musik-Haftpflicht-Versicherung
    Schützt im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht bei Schäden, die durch die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht oder durch Kapellen- / Bandmitglieder verursacht werden.
  • Veranstalterhaftpflichtversicherung
    Sie bietet für Musikvereine, Musikzüge und Bands, als Ergänzung zu unserer Musik-Haftpflicht-Versicherungen, Schutz für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen

 

Unsere Flyer zum Thema Instrumentenversicherung können Sie hier herunterladen: Flyer Instrumentenversicherung

   Mensch und Vorsorge

Berufsunfähigkeitsversicherung

In Deutschland gibt es derzeit über zwei Millionen Berufs- und Erwerbsunfähige und jährlich kommen 280.000 weitere Fälle hinzu. Rund 25 Prozent der Arbeitnehmer erkranken im Laufe ihres Arbeitslebens, so dass sie nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten können. Trotz allem Optimismus und Vorsicht, ein solches Schicksal kann leider jeden treffen.

Sichern Sie sich weiterhin Ihr geregeltes Einkommen durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung!

Werden Sie auf Grund einer Krankheit oder einen Unfall berufsunfähig, so reichen die staatlichen Leistungen in den meisten Fällen nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Es gibt viele Versicherungsanbieter mit diversen Tarifmodellen am Markt, die Ihnen helfen können, Ihr Einkommen zu sichern. Wir finden für Sie den passenden Anbieter mit einem Tarifmodell, das all Ihre Wünsche und Vorstellungen abdeckt.

Einen interessanten Bericht zur Berufsunfähigkeitsversicherung finden Sie hier:

39 Jahre, Schreiner, berufsunfähig: „Das habe ich einfach nicht erwartet“ … kompletten Bericht lesen

 

Beispiele aus der Praxis:

  • Freizeitunfall
    Schichtleiter Herr Maier stürzt in seiner Freizeit und verletzt sich schwer. Er kann hierdurch seinen Beruf nicht mehr ausüben. Eine private Vorsorge hatte Herr Maier nicht. Jetzt sitzt er bei seinem Arbeitgeber am Empfang und begrüßt die Kolleginnen und Kollegen, deren Vorgesetzter er vor seinem Unfall war.
  • Stress in der Arbeit
    Frau Maier ist Abteilungsleiterin in einem großen Konzern. Sie stand oft unter Stress, der bei ihr eine Depression auslöste. Frau Maier kann seit mehreren Monaten – und auch in Zukunft – ihren Beruf nicht mehr ausüben. Durch ihre Berufsunfähigkeitsversicherung bekommt sie eine monatliche Rente, mit der sie ihren gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten kann. Zusätzlich kann sie ihre restlichen Behandlungskosten bezahlen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wurden.


WIR EMPFEHLEN IHNEN FOLGENDE ZUSÄTZLICHE VERSICHERUNGEN:

  • Dread Disease (Schwere Krankheiten)
    Diese Absicherung ist eine Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Vor allem für Selbstständige und Personen mit Vorerkrankungen geeignet.
  • Unfallversicherung
    Nur in wenigen Fällen besteht Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung, vor allem bei Unfällen, die sich in der Freizeit ereignen.
  • Rechtsschutzversicherung
    Eine Rechtsschutzversicherung stärkt Ihnen den Rücken, wenn Sie sich gezwungen sehen, die versicherten Leistungen auf dem Rechtsweg zu erstreiten.
Dread Disease

Die Dread-Disease-Versicherung könnte man mit „schwere Krankheitsvorsorgeversicherung“ übersetzen. Mit dieser Versicherung können Sie sich und Ihre Familie gegen die finanziellen Folgen, bei krankheitsbedingtem Ausfall schützen.

Diese Versicherung leistet bei schweren Krankheiten wie z.B.:

  • Krebs
  • Multiple Sklerose
  • Lebererkrankungen
  • Lungenerkrankungen
  • Parkinson

Ziel einer Dread-Disease-Versicherung ist es, bei lebensbedrohlichen Krankheiten die Zusatzkosten (bspw. medizinische Versorgung, Umbauten im Wohnbereich) sowie Einkommensverluste durch eine einmalige Kapitalzahlung auszugleichen bzw. zu mindern und sich damit einen finanziellen Freiraum zu schaffen.

Früher konnte im Hinblick auf Krankheiten lediglich durch den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorgesorgt werden. Allerdings bietet eine solche Versicherung lediglich Schutz im Falle von Berufsunfähigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit. Schwere Erkrankungen wie Krebs, Herzinfarkt oder ein Schlaganfall führen nicht unmittelbar zu einer Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit. Oftmals bedeuten sie aber eine starke finanzielle Belastung durch Einkommensverluste oder teure Behandlungen.

Daher sind die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Dread-Disease Versicherung zwei wichtige Bausteine zur Absicherung der Arbeitskraft, die sich sehr gut ergänzen.

Wenn Sie wissen möchten welche Krankheiten konkret abgesichert sind, kontaktieren Sie uns!

Durch unsere unabhängigen Vergleiche finden wir für Sie die passenden und günstigsten Tarife mit bestmöglichen Leistungen.

Existenzschutz/Multi-Renten

Die Existenzschutzversicherung ist ähnlich der Berufsunfähigkeitsversicherung. In gewissen Fällen jedoch eine richtig gute Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Vom Grundprinzip handelt es sich beim Existenzschutz um eine Mischform aus Dread-Disease-Versicherung und Unfallversicherung. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung erbringt die Existenzversicherung auch dann eine Leistung, wenn Sie noch berufstätig sind.

 

Die Existenzversicherung/ Multi-Renten bestehen neben anderen Leistungen aus den vier Grundbestandteilen:

  • Grundfähigkeitsrente bei Einbußen einer der Grundfähigkeiten (Sprechen, Sehen, Hören, zeitliche und örtliche Orientierung)
  • Pflegerente ab Pflegestufe I
  • Organrente bei Beschädigung wichtiger innerer Organe
  • Unfallrente im Falle von Invalidität


Für wen ist eine Existenzversicherung/ Multi-Renten interessant?

Zielgruppe: Zur Zielgruppe gehören in erster Linie Personen die einer risikoreichen, körperlichen oder handwerklichen Tätigkeit nachgehen. Speziell jedoch Personen, die auf Grund ihrer Gesundheit keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr erhalten.

Existenzschutz oder Berufsunfähigkeitsversicherung? Sie wissen nicht, welche Absicherungsform für Sie die bessere ist?

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, die passende Versicherung für Ihre gewünschten Leistungen zu finden.

Risikolebensversicherung

Schützen Sie Ihre Angehörigen im Ernstfall!

Eine Risikolebensversicherung bietet schon zu geringen Beiträgen einen effektiven Schutz für Ihre Hinterbliebenen. Denn im Todesfall laufen die finanzielle Verpflichtungen weiter. Eine Risikolebensversicherung eignet sich vor allem, wenn im Falle des eigenen Todes Hinterbliebene einer erheblichen finanziellen Belastung ausgesetzt sind. In diesem Fall springt die Risikolebensversicherung ein und Ihre Hinterbliebenen erhalten eine einmalige Auszahlung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Das bekommen die Hinterbliebenen:

Witwen-/ Witwerrente

Stirbt ein Ehepartner, bekommen Witwe bzw. Witwer eine Hinterbliebenenrente. Diese richtet sich nach der Rente, auf die der verstorbene Ehepartner zum Zeitpunkt seines Todes Anspruch gehabt hätte.

Waisenrente

Auch Kinder erhalten unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung. Dieser Anspruch endet mit dem 18. Geburtstag. Eine Verlängerung bis zum 27. Lebensjahr ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen die Höhe der Absicherung und stimmen die Versicherung auf Ihre Bedürfnisse ab.

 

WIR EMPFEHLEN IHNEN FOLGENDE ZUSÄTZLICHE VERSICHERUNGEN:

  • Berufsunfähigkeitsversicherung
    Diese Versicherung sichert Ihre Arbeitskraft. Werden Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls berufsunfähig, erhalten Sie eine regelmäßige Rente.
  • Dread Disease (Schwere Krankheiten)
    Diese Absicherung ist eine Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Vor allem für Selbstständige und Personen mit Vorerkrankungen geeignet.
  • Krankentagegeldversicherung
    Bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit (> 6 Wochen) bekommen Sie kein Gehalt mehr von Ihrem Arbeitgeber, sondern ein Krankengeld vom Staat. Allerdings ist dieses so gering, dass Sie Ihren Lebensstandard nicht halten könnten. Die Krankentagegeldversicherung gleicht dieses Defizit aus.
Unfallversicherung

Pro Jahr ereignen sich in Deutschland rund 9 Mio. Unfälle, davon 70% in der Freizeit und 30% im Beruf. Statistisch gesehen ereignet sich alle vier Sekunden ein Unfall. Eine Absicherung über die gesetzliche Unfallversicherung besteht nur in Ausnahmefällen und reicht häufig nicht aus.

Die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung durch einen Unfall sind versichert. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Die Unfallversicherung mindert die finanziellen Folgen aus einem derartigen Ereignis u.a. durch die unten aufgeführten Leistungen. Deckung besteht dabei in der Regel 24 Stunden täglich bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens; auch während der Arbeitszeit.

 

Schadenbeispiele

STURZ VON EINER LEITER

Herr W. reinigte die Dachrinne seines Hauses. Dabei verlor er das Gleichgewicht und stürzte von der Leiter. Er brach sich beide Arme und erlitt eine schwere Verletzung am Rückenmark. Seitdem ist er vom Becken an gelähmt. Seine private Unfallversicherung übernahm einen Großteil der Kosten für die Reha. Außerdem ist durch die Auszahlung der Invaliditätssumme auch der nötige Umbau des Hauses gesichert. Er fällt zwar künftig als „Versorger“ aus, aber seine Unfallrente verhindert größere finanzielle Einschnitte.

 

FAHRRADUNFALL

Ein Kind bekam zum 10. Geburtstag ein Fahrrad geschenkt. Um das Rad auszuprobieren, fuhr es eine abschüssige Straße hinunter. Dabei verlor es die Kontrolle und prallte gegen ein parkendes Fahrzeug. Das Kind wurde über die Windschutzscheibe geschleudert. Beim Aufprall auf dem Asphalt zog es sich tiefe Schürfwunden im Gesicht zu. Trotz sofortiger medizinischer Versorgung war das Gesicht durch die Narben stark entstellt. Da eine Operation aus medizinischen Gründen nicht notwendig war, erhielt die Familie von der Krankenkasse keine Unterstützung. Die private Unfallversicherung übernahm die Kosten für die kosmetische Operation.

 

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Als eine der wichtigsten Versicherungen schützt Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung

vor den wirtschaftlichen Folgen, falls Sie aus gesundheitlichen Gründen keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen können. Die staatliche Absicherung reicht in der Regel nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu sichern.

Außerdem ist für alle, die regelmäßig beruflich oder privat ins Ausland reisen, eine Auslandsreisekrankenversicherung dringend zu empfehlen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur einen geringen Teil der Behandlungskosten im Ausland und es besteht meist auch kein Anspruch auf Rücktransport nach Deutschland.

Private Krankenversicherung
Sichern Sie sich individuelle Gesundheitsleistungen durch den Abschluss einer privaten Krankenversicherung!

Durch den Abschluss einer privaten Krankenversicherung sichern Sie sich in der Regel deutlich bessere Leistungsinhalte gegenüber dem System der gesetzlichen Krankenversicherung. Gesetzliche Krankenversicherungen gewähren Ihnen und Ihrer Familie lediglich eine Grundversorgung. Bei einer privaten Krankenversicherung können Sie die – von Ihnen gewünschten bzw. die Ihnen wichtigen – Gesundheitsleistungen individuell mit Hilfe mehrerer Tarifmodelle zusammenstellen bzw. anpassen.

Teilen Sie uns Ihre Bedürfnisse und Wünsche für eine private Krankenversicherung mit. Wir vergleichen unter vielen Anbietern Leistungen und Prämien und finden so die für Sie  beste private Krankenversicherung!

Wir schneidern Ihnen Ihre private Krankenversicherung, an Hand Ihrer Ansprüche!

 

Praxisbeispiele:

  • Dental
    Herr Maier besucht einen Zahnarzt, der mit seinen Preisen über dem vierfachen Satz der GOZ liegt.
    Der Kunde erhält zwei Goldkronen, die gesetzliche Krankenkassen aus Kostengründen nicht bezahlen.
    Privatpatienten werden meist achtzig Prozent alle anfallenden Kosten erstattet.
  • Ambulant
    Herr Maier besucht am darauffolgenden Tag seinen Hausarzt und kann ohne Wartezeit direkt zum Arzt gehen.
    Auch hier wird er als Privatpatient bevorzugt.
  • Stationär
    Als Herr Maier einige Zeit später einen Autounfall hat wird er vom Notarzt ins Krankenhaus gebracht.
    Dort wird er direkt in einem Einzelzimmer untergebracht und vom Oberarzt betreut. Herr Maier profitiert
    nicht nur von der Erfahrung des Arztes, sondern auch von der Ruhe im Einzelzimmer.
  • Heilpraktiker
    Herr Maier lässt sich von einer Heilpraktikern mit Akkupunktur behandeln. Die private Krankenversicherung
    erstattet diese Leistungen zu 100%.

 

Private Krankenzusatzversicherung
Erweitern Sie Ihren Grundschutz!

Sie möchten Ihren gesetzlichen Krankenversicherungsschutz erweitern? Das können Sie günstig mit einer privaten Krankenzusatzversicherung. Sichern Sie sich viele wertvolle Zusatzleistungen, z. B.  bei Verdienstausfällen, Krankenhausaufenthalten, Zahnbehandlungen oder ähnlichen Fällen.

  • Zahnzusatzversicherung
  • Stationäre Zusatzversicherung
  • Krankentagegeld
  • Ambulante Zusatzversicherung
  • Private Pflegezusatzversicherung
Zahnzusatzversicherung

Für wen ist die Versicherung?

Für jeden, der Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist und auf eine optimale Versorgung Wert legt.

Was ist versichert?

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt meistens keine oder nur verminderte Leistungen für Zahnersatz, Implantate und Inlays.
Folgendes ist u.a. versicherbar: Zahnersatz, Kieferorthopädie, Inlays, Implantate. Der genaue Umfang der Absicherung ist je nach Tarif verschieden und muss individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche des Versicherungsnehmers angepasst werden.


Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge?

Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von folgenden Faktoren - Eintrittsalter des Versicherten, Gebisszustand, Art und Höhe der vereinbarten Leistungen.


Welche Ereignisse sind u.a. nicht versichert?

Je nach gewähltem Tarif sind bestimmte Leistungen nicht oder nur mit einem geringen Umfang versichert.


Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt nach Ablauf einer Wartezeit von acht Monaten. Sollte die zahnärztliche Behandlung durch einen Unfall nötig werden, so greift der Versicherungsschutz auch dann, wenn diese acht Monate noch nicht vorbei sind.

 

Unsere Flyer zum Thema Zahnzusatzversicherungen können Sie hier herunterladen: Flyer Zahnzusatzversicherung

Stationäre Zusatzversicherung

Für wen ist die Versicherung:

Für jeden, der Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist und auf eine optimale Versorgung Wert legt.


Was ist versichert?

Mit einer stationären Zusatzversicherung werden Sie im Krankenhaus Ihrer Wahl als Privatpatient behandelt, auf Wunsch auch vom Chefarzt. Sie liegen im Ein- bzw. Zweibettzimmer und können die Möglichkeiten der modernsten Medizintechnik ausschöpfen.

Folgendes ist u.a. versicherbar:

Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, Privatpatient mit Anspruch auf Chefarztbehandlung, in Deutschland Erstattung der Differenz bei höheren Pflegesätzen, Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen, Vor- und nachstationäre Behandlung, Rooming-In Leistung, Erstattung der stationären Zuzahlung, Transportkosten, freie Krankenhauswahl, individuelle Honorarvereinbarungen (über Höchstsatz GOÄ hinaus).

Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge?

Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von folgenden Faktoren - Eintrittsalter des Versicherten, Gesundheitszustand, Art und Höhe der vereinbarten Leistungen.


Welche Ereignisse sind u.a. nicht versichert?

Je nach gewähltem Tarif sind bestimmte Leistungen nicht oder nur mit einem geringen Umfang versichert.


Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt nach Ablauf einer Wartezeit von drei Monaten. Sollte die stationäre Behandlung durch einen Unfall nötig werden, so greift der Versicherungsschutz auch dann, wenn diese drei Monate noch nicht vorbei sind.

 


Praxisbeispiel:

  • Behandlung durch einen Spezialisten
    Frau S. leidet seit langem unter starken Rückenschmerzen. Sie hatte bereits viele verschiedene Ärzte aufgesucht, aber keine Behandlung und keine Therapie hat geholfen. Durch einen Bekannten erfährt sie von einer speziellen Operationsmethode. Diese wird jedoch nur von einem Spezialisten in Deutschland durchgeführt, welcher nur Privatpatienten behandelt. Da Frau S. eine Krankenzusatzversicherung für den stationären Bereich abgeschlossen hat, kann sie von ihm behandelt werden. Auch die freie Krankenhauswahl ist ein Bestandteil ihrer Zusatzversicherung.
Krankentagegeld

Wer kann versichert werden?

Eine Krankenzusatzversicherung - Krankentagegeld kann nur von Personen abgeschlossen werden, die auch ein Arbeitseinkommen haben. Außerdem ist nur eine Absicherung maximal in Höhe des tatsächlichen Einkommmensausfalles möglich.

Was zahlt der Arbeitgeber?

Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt, zahlt der Arbeitgeber zunächst für eine bestimmte Zeit (in der Regel sechs Wochen) weiterhin das volle Gehalt.

Was zahlt die Krankenkasse?

Nach Ablauf der Lohnfortzahlung erhalten gesetzlich versicherte Arbeitnehmer von ihrer Krankenversicherung ein Krankengeld. Dieses darf höchstens 70 % des Bruttoeinkommens betragen, zudem aber auch nicht 90 % des Nettoeinkommens übersteigen. Dadurch liegt das Krankengeld durchschnittlich bei etwa 60 % des Bruttoeinkommens. Bei Personen, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (2015: 4.125,00 € mtl.) liegt, ist das ausgezahlte Krankengeld im Verhältnis noch niedriger. Dies ist dadurch bedingt, dass zur Berechnung des Krankengeldes die Beitragsbemessungsgrenze als Bruttoeinkommen festgelegt wird. Von diesem wird ein fiktives Nettoeinkommen berechnet und schließlich die 70 % / 90 % Regel angewandt.



Praxisbeispiel:

  • Verdienstausfall - Pflichtversicherung
    Eine Arbeitnehmerin mit einem Bruttoeinkommen von monatlich 3.000 € bzw. 1.800 € netto wird für längere Zeit arbeitsunfähig. Ab der siebten Woche erhält sie ein Krankengeld von ihrer Krankenkasse in Höhe von etwa 1.620 € im Monat, ihr fehlen somit 373,27 €. Das zusätzlich bei der Privaten Krankenversicherung abgeschlossene Krankentagegeld von 13 € pro Tag ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit ersetzt diesen Verdienstausfall.
Ambulante Zusatzversicherung

Für wen ist die Versicherung?

Für jeden, der Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist und auf eine optimale Versorgung Wert legt.


Was ist versichert?

Bei der ambulanten Zusatzversicherung können durch verschiedene Bausteine, Leistungen versichert werden, die von der gesetzlichen Krankenversicherung teilweise oder gar nicht erstattet werden.

Folgendes ist u.a. versicherbar:

Heilpraktiker, Sehhilfen, Kuren, Vorsorgeuntersuchungen, Arznei- und Verbandsmittel, Hilfs- und Heilmittel


Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge?

Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von folgenden Faktoren - Eintrittsalter des Versicherten, Gesundheitszustand, Art und Höhe der vereinbarten Leistungen.



Praxisbeispiel:

  • Heilpraktiker
    Schon seit Jahren litt Frau U. an schlimmen Kopfschmerzen. Sie hatte viele verschiedene Ärzte aufgesucht, aber keine Behandlung und kein Medikament führte zur Linderung. Auf Empfehlung hat Frau U. einen Heilpraktiker aufgesucht. Dieser konnte ihr helfen. Doch die gesetzliche Krankenkasse zahlt weder die Behandlung durch den Heilpraktiker noch die verschriebenen Medikamente. Da Frau U. eine private Zusatzversicherung für den ambulanten Bereicht hat, bekommt sie einen Teil der Kosten von dieser erstattet.
Private Pflegezusatzversicherung

Praxisbeispiel:

  • Pflegeheim
    Die Rentnerin Frau Maier stürzte zu Hause unglücklich. Nach längerem Krankenhausaufenthalt stellt man fest, dass Sie weiterhin auf Hilfe angewiesen sein wird. Leider sind alle ihrer Kinder berufstätig und daher ist eine Unterbringung im Pflegeheim nicht zu vermeiden. Da sie keine Pflegezusatzversicherung hat und ihre Rente nicht ausreicht, müssen ihre Kinder für ihre Unterbringung aufkommen.

Alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Deutschland zahlen in das gesetzliche Kranken- und Rentensystem ein. Dies ist ebenso beim deutschen Pflegesystem der Fall. Die – vom Gesetzgeber festgelegten –  Pflegeversicherungsbeiträge decken jedoch in den meisten Fällen nicht die kompletten Pflegekosten ab. Daher ist der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung empfehlenswert. Die Kosten sind jedoch nicht der einzige Grund warum eine private Pflegeversicherung oft Sinn macht.

Bei der gesetzlichen Pflegeversicherung werden die Leistungshöhe und die Art der Pflege vom Gesetzgeber, auf Grund der ermittelten Pflegestufe, festgelegt. Danach wird über einen ambulanten Pflegedienst oder die Unterbringung im Pflegeheim entschieden. Eine Alternative hierzu sind Ihre Angehörigen, in den meisten Fällen Ihre Kinder. Sie können – sofern sie für Ihre Pflege aufkommen - Pflegegeld beantragen. Doch trotz Pflegegeld entsteht meist eine finanzielle Lücke für die Ihre Kinder haften. Diese Lücke kann man mit einer privaten Pflegeversicherung schließen.

Aufgrund der gelieferten Leistungen einer solchen Versicherung haben Sie freiere Auswahl wenn es um Pflegedienst und Unterkunft geht. Also verzichten Sie nicht auf Ihr Mitspracherecht!

Bei einer privaten Pflegeversicherung legt das Versicherungsunternehmen an Hand einer kurzen Gesundheitsprüfung und der Abfrage allgemeiner Informationen Ihren persönlichen Beitragssatz fest. Daher kann man sagen: Je früher Sie eine private Pflegeversicherung abschließen, desto geringer sind die Beitragssätze.

Besprechen Sie individuelle Anforderungen und Einzelheiten direkt mit uns oder fordern Sie ein unverbindliches Angebot an. Mit einer privaten Pflegeversicherung entlasten Sie nicht nur Ihre Kinder, sondern sorgen für bessere Leistungen im Alter.

 


Quelle: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Gesundheit/Pflege/Tabellen/PflegebeduerftigePflegestufe.html

 

   Vermögensaufbau

Private Altersversorgung

Die Private Altersvorsorge ist der systematische Vermögensaufbau finanzieller Mittel für den Eintritt in das Rentenalter.

Die solide Planung Ihrer Altersvorsorge stellt eine unserer Kernkompetenzen unserer Tätigkeit als Finanzplaner dar. Hierbei berücksichtigen wir inflationäre Entwicklungen, steuerliche Themenfelder ebenso wie Ihre bereits bestehende Renten- und Versorgungswerksansprüche. Selbstverständlich berücksichtigen wir Ihre Betriebsrenten, private Lebens- und Rentenversicherungen, sonstige Geldanlagen, Immobilien und eventuelle Erbschaften.

Welche Vorsorgewege (z. B. betriebliche Altersvorsorge, die Riester Rente, Basis (auch Rürup) Rente oder weitere Kapitalanlagen) sich für Sie am meisten lohnen zeigen wir Ihnen, nach einem umfassenden Beratungsgespräch, gerne auf. Vorhandene Anlagen, Altersvorsorgeverträge sowie Sparpläne analysieren wir sorgfältig auf Wunsch und prüfen deren Eignung als Altersvorsorge. Eine Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater ist für uns selbstverständlich.

Stellen Sie sich zudem die nachfolgenden Fragen:

  • Wie viel Geld benötig ich/wir eigentlich im Alter?
  • Reicht das, was man in 30 - 40 Berufsjahren anspart, um weitere 30 Jahre lang davon zu leben?
  • Wie viel muss ich/wir heute sparen, um meinen/unseren gewohnten Lebensstandard langfristig zu halten?
  • Wie wirken sich die Besteuerung der Renten und die Inflation auf die monatlichen Einkünfte im Ruhestand aus?
  • Wie nutze ich alle steuerlichen Möglichkeiten - sowohl in der Ansparphase wie auch in der Entnahmephase im Ruhestand am besten aus?

 

Bei der Umsetzung der Altersvorsorgeplanung, können wir Sie durch unserer hervorragenden Produktpartner neutral und unabhängig bei der Auswahl der richtigen Partner (und Produkte) unterstützen.

Im folgenden Video erläutern wir Ihnen die private Altersvorsorge und warum eine solche Absicherung sehr wichtig ist. Weitere Infos und eine individuelle, persönliche Beratung erhalten Sie natürlich bei uns. (Der Film wird auf der Platform youtube gehostet - der bitte beachten Sie, dass die dort andere Datenschutzbestimmungen gelten! Sie können sich dazu bei beim Dienstleister hier direkt informieren!)

 

Nachlassrecht und Schenkungen

Nachfolgeplanung betrifft jeden. Ihr Privatvermögen soll von Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht aufgezehrt werden, und Ihre Mühe heute soll weder heute noch morgen Anlass von Streitigkeiten sein.
Die steuerliche Vermögensnachfolge beginnt nicht erst mit dem Erbfall. Häufig endet sie dann. Beginnen sollte sie hingegen Jahrzehnte zuvor, da erbschaft- und schenkungsteuerliche Freibeträge für Zeiträume von jeweils zehn Jahren zusammengezählt werden. Die Senkung zukünftiger Erbschaftsteuern muss dabei keineswegs mit einem Verlust Ihrer Verfügungsmacht verbunden sein.

Unvorhergesehene Ereignisse (z.B. Unfall, Krankheit) könnten Sie aber von heute auf morgen unfähig machen, eigene Entscheidungen zu treffen. Ihr Einkommen können Sie über verschiedene Versicherungsprodukte absichern. Aber was wird aus Ihnen? Werden bedachte Personen von dem profitieren, was Sie ihnen heute zugedacht haben? Wie reagieren Finanzamt, Sozialamt oder Angehörige? Wer vertritt Ihren Willen, wenn Ihr Arzt eine Entscheidung über Ihr Schicksal treffen muss? Eine ausgewogene Vorsorgestrategie berücksichtigt alle Aspekte, die für Sie von Bedeutung sind. Ihre Patientenverfügung sowie ein intelligentes System von Vorsorgevollmachten sind nur einige dieser Aspekte.

Wenn Ihr Vermögen einen bestimmten Zweck erfüllen soll, ohne dass Erben dies verhindern, dann sollten Sie eine Testamentsvollstreckung oder die Gründung einer Stiftung in Betracht ziehen. In beiden Fällen wird eine Person mit der rechenschaftspflichtigen Umsetzung Ihres Willens beauftragt. Dieser Auftrag kann z.B. Personen aus Ihrem privaten Umfeld oder einem Rechtsanwalt erteilt werden.
Um eine auf Sie abgestimmte, ganzheitliche Nachlassplanung zu gewährleisten, arbeiten wir mit renommierten Rechtsanwaltskanzleien zusammen. Diese sind hochspezialisiert in der rechtlichen Nachlass- und Schenkungsregelung und können Sie somit optimal beraten. Gerne vereinbaren wir einen gemeinsamen Termin.

 

Weiteres zum Thema rechtsgeschäftliche Vollmachten und Testamente finden Sie hier: JuraDirekt