Gewerbe

   Gebäude, Inventar & Betriebsunterbrechnung

Kautions- und Bürgschaftsversicherungen

Für einen größeren Finanzierungsspielraum und die Unabhängigkeit von Bankbürgschaften

Die Kautions- und Bürgschaftsversicherungen eignet sich für alle Betriebe, die Bürgschaften stellen müssen, wie z. B. Unternehmen aus dem Bauhaupt- und Ausbaugewerbe sowie dem Maschinen- und Anlagenbau.

Viele Aufträge werden nur noch vergeben, wenn Sie eine Sicherheit bieten können – z. B. durch eine Bürgschaft. So versichern Sie Ihrem Auftraggeber, dass Sie die vertraglichen Verpflichtungen erfüllen können.  Mit der Kautionsversicherung bleibt Ihnen ein gewisser Finanzierungsspielraum und Sie sind unabhängig von Bankbürgschaften. Ihr Kreditrahmen wird nicht belastet und Sie erhöhen Ihre Liquidität.

Diese Bürgschaften bieten wir an:

  • Ausführungsbürgschaften
  • Mängelansprüchebürgschaften
  • Vertragserfüllungsbürgschaften
  • Vorauszahlungsbürgschaften
  • Bauhandwerkersicherungsbürgschaften gem. §648 a BGB
  • Bietungsbürgschaften

 

 

Betriebsgebäudeversicherung

Die Betriebsgebäudeversicherung richtet sich an alle Betriebe, deren Betriebsgebäude Eigentum der Firma sind als auch an die Eigentümer vermieteter Betriebsgebäude.

Versichert wird das Betriebsgebäude inklusive diverser Aufwertungen, die Sie als Eigentümer vorgenommen haben. Hierzu gehören u.a. festverlegte Bodenbeläge, Klima- und Zentralheizungsanlagen, stationäre Maschinen, sanitäre Installationen oder elektrische Anlagen.

 

Praxisbeispiele:

  • Wasserschaden nach Umbaumaßnahmen
    Nach einigen Umbaumaßnahmen des Parkplatzes vor einem Handwerkerbetrieb ist aufgrund der geänderten Bodenbeschaffenheit Wasser in die Montagehalle gelaufen. Dabei wurde die Heizungsanlage beschädigt.
  • Unwetterschaden
    Bei einem schweren Unwetter wurde die Überdachung einer Industriehalle beschädigt.


Zusätzlich empfehlen wir Ihnen die Absicherung durch eine Geschäftsinhaltsversicherung (Link zu Geschäftsinhaltsversicherung), denn bei fast jedem Gebäudeschaden ist auch der Inhalt der Gebäude betroffen.

Geschäftsinhaltsversicherung

Die Geschäftsinhaltsversicherung richtet sich an alle Betriebe, die über Betriebseinrichtung, Waren, Vorräte und Werkzeuge verfügen. Sie versichert alle beweglichen Gegenstände – also das komplette Inventar eines Unternehmens ab. Vor allen Dingen die hochwertigen Gegenstände, wie z.B.:

  • Maschinen und technische Anlagen
  • EDV Geräte und Elektronik
  • Fertige und halbfertige Produkte
  • Rohmaterialien
  • Werkzeuge


Allerdings sollte insbesondere die elektronische Betriebseinrichtung speziell mit einer Elektronikversicherung (Link zur Elektronikversicherung) abgesichert werden. Außerdem ist es möglich zusätzlich

  • wichtige geschäftliche Dokumente
  • Wertpapiere und Bargeld
  • und die persönlichen Sachen der Mitarbeiter

zu versichern.

 

Praxisbeispiele:

  • Hochwasser
    Durch Hochwasser lief der Keller eines Elektronikbetriebs voll und beschädigte die Lagerware.
  • Sturm
    Durch einen Sturm wird das Dach eines Spielwarenladens abgedeckt und die gelagerten Waren aber auch die Einrichtung des Unternehmens werden durch Regen und Hagel beschädigt.
Betriebs-/Praxisunterbrechungsversicherung

Die Betriebs-/Praxisunterbrechungsversicherung richtet sich an alle Gewerbebetreibende, Handel- und Handwerksbetriebe sowie Freiberufler.

Diese Art der Absicherung deckt Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser sowie durch Sturm/Hagel ab. Auch in der Betriebs-/Praxisunterbrechungsversicherung ist es möglich den Versicherungsschutz individuell auszubauen, beispielsweise kann der Betrieb zusätzlich gegen einen krankheits-und/oder unfallbedingten Ausfall des Inhabers abgesichert werden. Die laufenden Betriebskosten –  wie Miete, Gehälter oder Leasingraten – können so aufgefangen werden. Ohne eine entsprechende Absicherung ist der Weiterbestand des  Unternehmens schnell gefährdet.


Praxisbeispiele:

  • Rohrbruch
    Bei einem Rohrbruch in einem Elektronikbetrieb wurden Waren beschädigt. Bis die Räumlichkeiten wiederhergestellt, sowie die Waren nachbestellt wurden, kam es zu einer Unterbrechung des Betriebes und u.a. zu erheblichen Gewinneinbußen.
  • Erkrankung
    Ein Physiotherapeut erleidet einen Bandscheibenvorfall und muss die Praxis für einige Monate schließen.
  • Unfall
    Ein Arzt verletzt sich im Skiurlaub. Für die Dauer seiner Genesung muss ein Vertretungsarzt eingestellt werden. Die Mehrkosten werden von der Praxisausfallversicherung erstattet.
Elektronikversicherung

Die Elektronikversicherung richtet sich an alle Nutzer von elektronischen Geräten. Die moderne Technik ist mittlerweile fester Bestandteil aller Unternehmen geworden. Angefangen bei der Telefonanlage bis hin zum Computernetzwerk. Nahezu alle Geschäftsabläufe hängen mittlerweile von der firmeneigenen Elektronik ab. So besteht – im Hinblick auf den möglichen Ausfall Ihrer elektronischen Geräte – ein großes Risiko für Ihr Unternehmen.

Die Elektronikversicherung deckt alle Sachschäden, wie z.B. Bedienungsfehler, Unachtsamkeit oder Kurzschluss ab.

Praxisbeispiele:

  • Sommergewitter
    Bei einem Sommergewitter schlug ein Blitz in die benachbarte Freileitung ein und beschädigte durch die Überspannung den Server und das komplette Computernetzwerk eines Unternehmens.
  • Gebrochenes Display
    Ein Mitarbeiter stolpert über das Netzkabel eines Laptops. Dadurch wird das Laptop zu Boden gerissen und das Display beschädigt.


Wir empfehlen Ihnen folgende zusätzliche Versicherungen:

  • Datenversicherung
    Durch Schäden an elektronischen Anlagen kann es zum Verlust von unternehmenswichtigen Datenbeständen kommen. Eine Datenversicherung übernimmt für Sie alle finanziellen Aufwendungen für die Wiederbeschaffung als auch für die erneute Eingabe von Daten, Programmen oder Datenträgern. Im Rahmen der weitergehenden Softwareversicherung sind ebenfalls Datenverluste – z.B. durch Fehlbedienungen – mitversichert.
  • Betriebsunterbrechungsversicherung
    Besitzen Sie speziell für Ihren Betrieb entwickelte Geräte, so ist ein rascher Ersatz oder ein Ausweichen auf andere Geräte nicht möglich. Folglich kommt es – für die Zeit, in denen Sie Ihre Geräte nicht nutzen können –  zu einem (enormen) Ertragsausfall für Ihr Unternehmen. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung erstattet Ihnen die Erträge/ Kosten, die Sie in der Zeit nicht erwirtschaften können.
  • Mehrkostenversicherung
    Können Sie trotz des Ausfalls einer wichtigen elektronischen Anlage weiterarbeiten, dies allerdings nur verbunden mit Mehrkosten, z.B. durch Kosten für ein Provisorium, die Anwendung anderer Arbeits- und Fertigungsverfahren oder die Inanspruchnahme von Lohndienstleistungen, so erstattet Ihnen die Mehrkostenversicherung die entsprechenden Auslagen.
Rechtschutzversicherung

Gewerblicher Rechtschutz ist unverzichtbar!

Die gewerbliche Rechtschutzversicherung richtet sich an alle Firmen und Freiberufler, die sich vor den finanziellen Risiken eines Rechtstreites schützen wollen. Sie deckt die Kosten ab, die durch Rechtsstreitigkeiten entstehen, wie z.B. Anwalts- und Prozesskosten, oder die anwaltliche Erstberatung, welche in einer der ersten Phasen eines Rechtsstreits in Anspruch genommen wird. Außerdem:

  • Zeugengelder
  • Sachverständigen- und Gutachterkosten


Praxisbeispiele:

  • Steuerrechtschutz
    Bei einer Betriebsprüfung wurde einiges bemängelt und das Finanzamt fordert eine Steuernachzahlung. Das Unternehmen will diese Entscheidung nicht annehmen und schaltet einen Anwalt ein.
  • Verkehrsrechtschutz
    Ein Unternehmer ist mit seinem Firmenwagen auf dem Weg zu einem Kundentermin. Als er bei Grün über eine Ampel fährt, stößt er mit einem anderen Verkehrsteilnehmer zusammen. Der andere Fahrer behauptet er sei über Rot gefahren. Der Unternehmer sucht sich anwaltlichen Beistand.
  • Arbeitsrechtschutz
    Ein Unternehmer entlässt einen Mitarbeiter fristlos, da er sich seiner Meinung immer wieder an der Lagerware bedient hat. Der Mitarbeiter bestreitet den Vorwurf und klagt auf Fortführung des Arbeitsverhältnisses.


WIR EMPFEHLEN IHNEN FOLGENDE ZUSÄTZLICHE VERSICHERUNGEN:

  • Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung
    Dieser Versicherungsschutz ist „Pflicht“ für alle Gewerbebetreibende, Freiberufler und Betriebsinhaber und schützt diese vor betrieblichen und geschäftsbedrohenden Risiken.
  • Directors & Officers-Versicherung (D & O)
    Bei der D & O – auch Managerhaftpflicht genannt - handelt es sich um eine Ergänzung zur Betriebshaftpflicht und schützt vor den finanziellen Folgen falscher Handlungen und Entscheidungen von Führungskräften.
  • Eigenschadenversicherung
    Schützt eine Firma vor den finanziellen Folgen falscher Handlungen und Entscheidungen der Mitarbeiter (inkl. Aushilfen und Praktikanten).
  • Manager-Rechtschutz
    Dieser spezielle Rechtschutz richtet sich an Geschäftsführer und Vorstände, da diese Arbeitsverträge nicht unter die Deckung des Arbeitsrechtsschutzes fallen.
KFZ-Flotte

Die Fahrzeuge eines Unternehmens – vom Geschäftswagen bis hin zum Lkw – sind oft ein unverzichtbarer Be-standteil für die Ausübung der gewerblichen Tätigkeit. Der Grund:  Mobilität und Flexibilität sind für ein Unternehmen in der heutigen Zeit ein Muss. Fällt ein Fahrzeug wegen eines Schadens z.B. durch einen Unfall, Diebstahl, Marderbiss, usw. aus, ist schnelles Handeln gefragt. Idealerweise mit der optimalen Absicherung durch eine Kfz-Versicherung, um finanzielle Folgen zu vermeiden.

Vorteile durch einen KFZ-Flottenvertrag:

  • Einzelne Fahrer müssen nicht benannt werden, da ein freier Fahrerkreis als vereinbart gilt
  • Der nächtliche Abstellort der Fahrzeuge muss nicht mehr benannt werden bzw. ist frei
  • Es gibt keine Beschränkung im Rahmen der jährlichen Kilometerfahrleistung
  • Da nicht mehr jedes Fahrzeug als Einzelrisiko betrachtet wird, sondern die gesamte Flotte, fallen Einzelschäden nicht so sehr ins Gewicht – einige Versicherer lösen sich hier komplett von den klassischen Schadenfreiheitsrabatten (Stückpreiskalkulation)

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

  • Werkverkehrsversicherung
  • Unfallversicherung (für Mitarbeiter)
  • Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
Transportversicherung

Die Transportversicherung richtet sich an alle Handels- und Produktionsbetriebe, die national oder international Güter verschicken oder beziehen und sich gegen Gefahren der Beförderung sowie Zwischenlagerungen absichern wollen. Dabei ist es unerheblich, ob das Unternehmen mit eigenen oder fremden Transportmitteln befördert. Diese Versicherung schützt vor den finanziellen Folgen bei Beschädigung oder Verlust von Gütern.


PRAXISBEISPIELE:

  • Beschädigung
    Eine Druckerei hatte eine Druckmaschine im Wert von 500.000 € bestellt. Sie bezog die Anlage „ab Werk“ und übernahm den Transport selbst. Am Ziel angekommen, rutschte die Maschine beim Entladen vom Gabelstapler und fiel in die Hofeinfahrt. Die Reparatur und die Kosten für einen Gutachter und die Frachtkosten übernahm die Versicherung.
  • Diebstahl
    Ein mit medizinischen Geräten geladener LKW, geriet auf der Autobahn – aufgrund von Nebel – in einen Unfall. Der Anhänger kippte auf die Fahrbahn. Die Polizei ermittelte, dass der LKW-Fahrer für die schlechten Sichtverhältnisse viel zu schnell gefahren ist und nicht rechtzeitig reagieren konnte. Die hochempfindlichen Geräte mussten als Totalschaden abgeschrieben werden.

 

WIR EMPFEHLEN IHNEN FOLGENDE ZUSÄTZLICHE VERSICHERUNGEN:

  • Frachtführerversicherung
    Dieser Versicherung ist für alle sinnvoll die national oder international als Frachtführer Güter transportieren. Wer Fahrzeuge oder Gespanne mit mehr als 3,5T Gesamtgewicht einsetzt, für den ist sie sogar vorgeschriebene Pflichtversicherung.
  • Transport-Betriebsunterbrechungsversicherung
    Bietet Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen einer transportbedingten Betriebsunterbrechung.
  • Werkverkehrsversicherung
    Dieser Versicherung ist für Transporte mit eigenen Gütern und eigenen Fahrzeugen.

   Betriebliches Gesundheitsmanagement

Betriebliche Krankenzusatzversicherung

Die betriebliche Krankenversicherung ist ein Bonus für Ihre Mitarbeiter und Ihre Firma!

Die Zahl der Arbeitnehmer nimmt ab, und die Belegschaften werden immer älter, dies müssen immer mehr Firmen schmerzlich erfahren. Daher lohnt es sich für Unternehmen in die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu investieren. Diese Versicherung bietet eine typische Win-Win-Situation:

 

Vorteile der Arbeitgeber:

  • Gruppenvertrag mit vergünstigten Beiträgen
  • Mitarbeiterbindung, -motivation und -gewinnung
  • Imagegewinn als sozialkompetenter Arbeitgeber
  • steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge

Vorteile Arbeitnehmer:

  • günstige Beiträge
  • keine Wartezeiten
  • bessere Gesundheitsvorsorge
  • keine Gesundheitsprüfung
  • Absicherung der Familie möglich


Praxisbeispiele:

  • Sportunfall
    Einer Ihrer Kundendienst-Mitarbeiter hatte schon lange Rückenprobleme und zuletzt einen Bandscheibenvorfall. Daher beschließt er etwas für seine Gesundheit zu tun und beginnt regelmäßig Sport zu treiben. Dabei stolpert er so unglücklich, dass er sich mehrere Bänder im Knie reißt. Glücklicherweise hatten Sie eine Woche zuvor eine betriebliche Krankenversicherung mit einem Tarif abgeschlossen, der Ihren Mitarbeiter für ambulante und stationäre Operationen wahlärztliche Behandlung und bei stationären Operationen ein Einzelbettzimmer absichert.
    Ihrem Mitarbeiter selbst wäre ein solcher Versicherungsschutz aufgrund seiner Vorerkrankungen höchstwahrscheinlich verwährt geblieben.

 


Ihrem Mitarbeiter selbst wäre ein solcher Versicherungsschutz aufgrund seiner Vorerkrankungen höchstwahrscheinlich verwährt geblieben.

Vorsorge 100 für 10

Betriebliche Krankenversicherung

Der Film wird auf der Platform youtube gehostet - der bitte beachten Sie, dass die dort andere Datenschutzbestimmungen gelten! Sie können sich dazu bei beim Dienstleister hier direkt informieren!

Unfallversicherung

Ein 24-Stunden Schutz, auch im Privatbereich

Die Gruppenunfallversicherung richtet sich an große und kleine Unternehmen, aber auch an Vereine und Verbände, die Ihre Mitarbeiter oder Mitglieder vor den wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls schützen wollen. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet ausschließlich bei beruflichen Unfällen.

Vorteile der Arbeitgeber:

  • Gruppenvertrag mit vergünstigten Beiträgen
  • Mitarbeiterbindung, -motivation und -gewinnung
  • Steuerlicher Aspekt

Vorteile der Arbeitnehmer:

  • Deckungslücke der gesetzlichen Unfallversicherung wird verringert
  • 24-Stunden-Schutz, auch für den Privatbereich möglich
  • Ohne Direktanspruch, müssen die Beiträge nicht versteuert werden


Praxisbeispiele:

  • Finger weg
    Herr Maier trennte sich bei der Arbeit in seinem Betrieb für Metallverarbeitung drei Finger ab. Neben den Schmerzen hatte er auch psychisch schwer mit der Situation zu kämpfen. Daher kann er seine Arbeit, aber auch sein Familienleben nicht mehr genügend erfüllen. Die Gruppenunfallversicherung sichert die finanzielle Zukunft von Herr Maier.
  • Auf der Baustelle
    Der leitende Angestellte in der Baubranche Herr Müller wurde bei der Sichtung der Baustelle, aufgrund eines herunterfallenden schweren Betonblocks verletzt und brach sich dabei die Schulter und muss nun mit Folgeschäden leben. Die Gruppenunfallversicherung sichert die finanzielle Zukunft von Herr Müller.

   Haftung und Recht

Betriebs- und Berufshaftpflicht

Dieser Versicherungsschutz ist „Pflicht“ für alle Gewerbebetreibende, Freiberufler und Betriebsinhaber und schützt diese vor betrieblichen und geschäftsbedrohenden Risiken. Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden ab. Im unternehmerischen Alltag können, durch das Unternehmen und deren Mitarbeiter Schadensersatzansprüche entstehen, welche ebenfalls über die Betriebshaftpflicht abgedeckt werden.

Praxisbeispiele:

  • Verkehrssicherungspflicht
    Ein Kunde rutscht auf dem frisch gewischten Marmorboden einer Firma aus und verletzt sich.
  • Unachtsamkeit
    Ein Angestellter beschädigt durch Unachtsamkeit das Inventar eines Kunden.

Innerhalb der Sparte der Betriebshaftpflichtversicherung besteht die Möglichkeit den Versicherungsschutz mit entsprechenden Zusatzdeckungen zu erweitern. Dies kann beispielsweise durch den Abschluss einer Produkthaftpflicht für Produktionsunternehmen, einer Umwelthaftpflicht-, einer Gewerbe- & Industriehaftpflicht-, sowie einer Managerhaftpflichtversicherung für Führungskräfte geschehen.

Der Abschluss einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung ist insbesondere für folgende Berufsgruppen die Voraussetzung für deren gewerbliche Zulassung:

  • Freiberufliche Mediziner und Veterinäre
  • Architekten & Bauingenieure
  • Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater


Innerhalb dieser Berufsgruppen besteht das Risiko einer fehlerhaften Beratung bzw. Behandlung und einem daraus resultierenden finanziellen bzw. körperlichen Schaden. Dieses Risiko muss durch den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt sein.

Praxisbeispiele:

  • Beratungsfehler
    Ein Kunde muss aufgrund einer falschen Preisangabe einen Katalog neu drucken.
  • Behandlungsfehler
    Ein Patient leidet wiederholt unter Nackenschmerzen. Nach Anfertigung eines Röntgenbildes im Oktober 2009 bekommt er wiederholt Massagen verschrieben. Im März 2010 stellt man im Krankenhaus einen Tumor fest, der inzwischen einen Halswirbelkörper ummantelt.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Die Vermögenshaftpflichtversicherung richtet sich an alle Personen die beratend tätig sind und die dadurch einen reinen Vermögensschaden verursachen können. Diese Gefahr besteht unter anderem bei diesen Berufen:

  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Ingenieure
  • Unternehmensberater

Versichert sind z. B. Beratungsfehler, Rechenfehler, fehlerhafte Auskünfte etc.

 

PRAXISBEISPIELE:

  • Brief nicht eingeworfen
    Die Sekretärin von einer Werbeagentur wurde beauftragt, auf dem Nachhauseweg einen Umschlag mit einem wichtigen Kundeninserat bei der Zeitung einzuwerfen. Dies tat sie aber erst 3 Tage später, daher wurde das Inserat nicht geschaltet und es entstand dem Auftraggeber ein nachweislicher Schaden.
  • Fahrlässiger Steuerberater
    Ein Mandant vertraute auf den Rat seines Steuerberaters, als es um eine größere Investition für eine Betriebserweiterung ging. Dessen umfangreiche Berechnungen zeigten dem Mandanten hohe steuerliche Vorteile auf, doch nach der Investition vergaß der Steuerberater Steuerbegünstigungen zu beantragen. Noch dazu stellten sich die Auskünfte und die Beratung im Nachhinein als teilweise falsch heraus.

 

WIR EMPFEHLEN IHNEN FOLGENDE ZUSÄTZLICHE VERSICHERUNGEN

  • Rückwärtsversicherung
    Bei Verstößen, die in der Vergangenheit liegen und bis zum Abschluss der Versicherung noch nicht bekannt sind, können durch die Rückwärtsversicherung abgedeckt werden.
Directors & Officers-Versicherung

Die D & O –Versicherung ist eine wichtige Versicherung für geschäftsführende Personen, die aufgrund der Geschäftsführerhaftung mit ihrem Privatvermögen für Entscheidungen haften.  Wie z. B.:

  • GmbH-Geschäftsführer
  • Vorstände
  • Aufsichtsräte

Aber auch Entscheider in:

  • Stiftungen
  • Vorstände von Vereinen oder
  • Gemeinnützigen Institutionen

Versichert ist sowohl die Haftung im Innen- wie auch im Außenverhältnis.

 

PRAXISBEISPIELE:

  • EDV-Anlage
    Ein Geschäftsführer erwirbt eine für das Unternehmen ungeeignete EDV-Anlage. Durch seine unzureichenden Erkundigungen über die Anlage fallen erhebliche Nachbesserungen an.
  • Finanztransaktionen
    Der Aufsichtsrat einer Firma unterlässt es, das Vorstandsmitglied wegen rechtswidriger Finanztransaktionen persönlich in Regress zu nehmen.

 

WIR EMPFEHLEN IHNEN FOLGENDE ZUSÄTZLICHE VERSICHERUNGEN:

  • Persönliche D & O Versicherung
    Da durch den gesetzlich festgelegten Pflichtselbstbehalt für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften eine Deckungslücke entsteht, ist es zu empfehlen, diese durch eine private D&O Selbstbehaltsversicherung abzusichern.
  • Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
    Streitigkeiten aus Anstellungsverhältnissen im Arbeits-Rechtsschutz sind in einer Rechtsschutzversicherung nicht mitversichert.

 

Vertrauensschadenhaftpflicht

Die Vertrauensschadenversicherung schützt Unternehmen vor Vermögensschäden aus unerlaubten Handlungen, die von Betriebsangehörigen oder sonstigen Vertrauenspersonen des Unternehmens begangen werden. Dazu zählen beispielsweise Unterschlagung, Diebstahl, Untreue, Sabotage usw. Solche Schäden können die Existenz des Unternehmers vernichten.

Die Vertrauensschadenversicherung umfasst die Absicherung des Firmenvermögens, die aufgrund vorsätzlicher, unerlaubter Handlungen, wie z.B. Unterschlagung oder Betrug durch Vertrauenspersonen, entstehen.

Schadenbeispiele:

PHISHING

Ein Unternehmen, welches im Baugewerbe tätig ist, nutzt als In-formations- und Kommunikationsmittel hauptsächlich das Internet und ein bekanntes E-Mailprogramm. Kriminelle haben sich dies zu Nutze gemacht und mit aktiven Phishing-Webseiten dem Unternehmen vertrauliche Informationen entlockt.

UNTERSCHLAGUNG

Eine Kassiererin einer bekannten Supermarktkette unterschlug Gelder aus der Kasse. Sie stellte Leergutbons aus, ohne dass tatsächlich eine Leergutrückgabe erfolge. Da ihre Kasse immer „stimmte“, wurde der Schwindel über einen längeren Zeitraum nicht erkannt. Bei einer Prüfung durch die Innenrevision flog dann jedoch alles auf.

Spezial Haftpflichtversicherung für IT, Marketing

Eine Spezialhaftpflichtversicherung schützt Ihr Unternehmen vor vielfältigsten Ansprüchen – ob gerechtfertigt oder nicht. Gerade IT-Dienstleister sowie Unternehmen oder Freiberufler in der Kreativbranche (z.B. Marketingagenturen und Webdesigner) bewegen sich in verschiedensten „Gefahrenfeldern“. So können neben der Verletzung von Marken- oder Urheberrechten (Abmahnungen) auch Verzögerungen bei Projekten zu Verzugsschäden und somit zu konkreten Umsatzeinbußen führen. Weiter spielen aufgrund der üblicherweise rein digitalen und voll vernetzten Arbeitsweise auch sogenannte „Cyberverbrechen“ (Virenbefall auf eigenen oder betreuten Systemen) eine nicht unbedeutende Rolle.

Gerade bei der Gefahr „Cyberverbrechen“ sind auch damit verbundene Datenrechtsverletzungen abgesichert und die Aufarbeitung einer solchen Verletzung (Meldung beim Datenschutzbeauftragten des Landes etc.) wird professionell durch Versicherer begleitet. Um optimal auf einen solchen Fall vorbereitet zu sein, bieten viele Gesellschaften präventiv jährliche Cyber-Trainings durch Experten an – natürlich kostenfrei als versichertes Unternehmen.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

  • Sachinhaltsversicherung inklusive Elektronik
  • D&O-Versicherung für Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte
  • Betriebsunterbrechungsversicherung